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   BVerwG, 22.10.2008 - 9 B 58.08 (9 B 42.08)   

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https://dejure.org/2008,34431
BVerwG, 22.10.2008 - 9 B 58.08 (9 B 42.08) (https://dejure.org/2008,34431)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.2008 - 9 B 58.08 (9 B 42.08) (https://dejure.org/2008,34431)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 9 B 58.08 (9 B 42.08) (https://dejure.org/2008,34431)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 42.08

    Überschreitung des weiten Gestaltungsspielraums des Normgebers bei der

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2008 - 9 B 58.08
    (BVerwG 9 B 42.08).

    Die Anhörungsrüge des Beklagten gegen den Beschluss des Senats vom 28. August 2008 BVerwG 9 B 42.08 wird zurückgewiesen.

  • BVerwG, 19.11.1997 - 4 B 182.97

    Rechtswidrigkeit der Erhebung von Sanierungsabgaben - Unzureichende

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2008 - 9 B 58.08
    3 Eine den Substantiierungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechende Rüge aktenwidriger Sachverhaltsfeststellung setzt die schlüssig vorgetragene Behauptung voraus, zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt bestehe ein offensichtlicher Widerspruch (Beschluss vom 19. November 1997 BVerwG 4 B 182.97 Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1 S. 1).
  • BVerwG, 29.11.2006 - 7 B 77.06

    Anspruch auf Entschädigung für die Inanspruchnahme eines Grundstücks mit

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2008 - 9 B 58.08
    Damit beanstandet der Beklagte aber keine fehlerhafte Verwertung des vorliegenden Tatsachenmaterials, sondern eine unzutreffende, von seiner eigenen Rechtsansicht abweichende Rechtsanwendung durch das Oberverwaltungsgericht, die die Rüge der Aktenwidrigkeit von vornherein nicht begründen kann (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 29. November 2006 BVerwG 7 B 77.06 juris m.w.N.).
  • BVerwG, 05.09.2012 - 5 B 22.12

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. Verfahrens über

    Deshalb erweist sich die mit einer Anhörungsrüge behauptete Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs als nicht entscheidungserheblich im Sinne von § 152a Abs. 1 Nr. 2 VwGO, wenn die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht den Substanziierungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt (vgl. Beschluss vom 22. Oktober 2008 - BVerwG 9 B 58.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 5 Rn. 2).
  • BVerwG, 26.10.2012 - 5 B 76.12

    Anforderungen an eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    Deshalb erweist sich die mit einer Anhörungsrüge behauptete Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs als nicht entscheidungserheblich im Sinne von § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO, wenn die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht den Substantiierungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt hat (vgl. Beschluss vom 22. Oktober 2008 - BVerwG 9 B 58.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 5 Rn. 2).
  • VGH Hessen, 10.08.2021 - 3 B 370/21
    Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, ob die Gehörsverletzung entscheidungserheblich gewesen ist, ist die materiell-rechtliche Auffassung des Gerichts (vgl. Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, Kommentar, 7. Aufl., 2018, § 152a Rdnr. 6 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 27.10.2009 - 8 C 22/09 -, juris Rdnr. 5 und BVerwG, Beschluss vom 22.10.2008 - 9 B 58/08 -, juris).
  • BVerwG, 09.07.2020 - 5 PB 3.20

    Kenntnisnahme des Vorbringens des Antragstellers durch das Gericht hinsichtlich

    Selbst wenn dies anders zu beurteilen wäre, wäre die geltend gemachte Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör jedenfalls nicht entscheidungserheblich, weil der insoweit geltend gemachte Zulassungsgrund nicht in einer den Anforderungen des § 78 Abs. 2 PersVG LSA i.V.m. § 92a Satz 2 i.V.m. § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG genügenden Weise vorgetragen worden ist (zur fehlenden Entscheidungserheblichkeit der Gehörsverletzung bei mangelhafter Geltendmachung einer Verfahrensrüge im Zulassungsverfahren vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 9 B 58.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 5 Rn. 3).
  • BVerwG, 12.01.2012 - 9 A 21.11

    Klage einer anerkannten Naturschutzvereinigung gegen Planfeststellungsbeschluss;

    Das Erfordernis der Entscheidungserheblichkeit ist im Rügeverfahren mit Blick auf dessen Funktion, dem Gericht Gelegenheit zur Selbstkorrektur zu geben, eigenständig zu prüfen (vgl. Beschluss vom 22. Oktober 2008 - BVerwG 9 B 58.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 5 Rn. 2).
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